Verpackungsgesetz 2019 – Stellen Sie sich mit Lizenzero rechtskonform auf

 

Stichtag 1. Januar 2019: Seit Anfang 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz (VerpackG). Es nimmt Händler und Hersteller, die mit Waren befüllte Verpackungen in Umlauf bringen, deutlich stärker in die Pflicht, als dies noch die bis Ende 2018 geltende Verpackungsverordnung tat.

Unabhängig von Verpackungsmenge und -material ist so nun jeder, der sogenannte Verkaufsverpackungen (hierzu zählen ausdrücklich auch Versandverpackungen) verwendet, zu der Beteiligung an einem dualen System sowie zur Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verpflichtet. Bei Missachtung dieser Vorgaben drohen hohe Bußgelder, Verkaufsverbote sowie Abmahnungen.

Da uns seit Jahresbeginn immer wieder Fragen zum Thema erreichen, haben wir uns für Sie nach einem geeigneten Servicepartner umgeschaut und sind mit Lizenzero, dem Onlineshop für Verpackungslizenzierung des Dualen Systems Interseroh, sehr zufriedenstellend fündig geworden.

Gemeinsam haben wir Ihnen die wichtigsten Infos rund um das Gesetz zusammengestellt und ermöglichen Ihnen den Erwerb Ihrer Verpackungslizenz zu vergünstigten Konditionen via Lizenzero. Um mehr zu erfahren, folgen Sie bitte diesem Link: https://www.lizenzero.de/rmpack-verpackungslizenzierung

 

Wer ist vom Verpackungsgesetz betroffen?

Es gilt grundsätzlich: Jeder Hersteller und Händler, der eine Verkaufsverpackung (Produkt-/Versand-/Serviceverpackung) mit Ware befüllt und sie anschließend an den privaten Endverbraucher vertreibt, muss sich durch ein sogenanntes „Lizenzentgelt“ an einem anerkannten dualen System beteiligen. Auf diese Weise kommt er seiner Produktverantwortung für die durch ihn in Umlauf gebrachten Verpackungsabfälle nach. Im Umkehrschluss übernimmt das duale System die Rücknahme des Verpackungsabfalls, die Sortierung und das Recycling der Materialien.

Zudem verlangt das Gesetz die Registrierung der betroffenen Unternehmer in der Registerdatenbank LUCID der Zentralen Stelle unter Angabe der zu beteiligenden Mengen und des dualen Systems Ihrer Wahl.

Unerheblich ist dabei der Vertriebsweg, der Ihrem Geschäft zugrunde liegt: Ob Sie die von Ihnen angebotenen Waren selbst produzieren, Waren online über den eigenen Webshop oder Plattformen wie Amazon oder eBay verkaufen oder aber im stationären Handel tätig sind – das Verpackungsgesetz verpflichtet Sie ausnahmslos und ausdrücklich zur Erfüllung Ihrer Pflichten.

Bei dem Dualen System Interseroh handelt es sich um einen Umweltdienstleister mit langjähriger Erfahrung, das extra in Vorbereitung auf das Verpackungsgesetz den Onlineshop Lizenzero entwickelt hat. Hier nehmen Sie die Lizenzierung Ihrer Verpackungen schnell und bequem online vor. Aufgrund der einfachen Handhabung, der sehr verständlichen Aufbereitung des komplexen Themas und der transparenten Kostengestaltung möchten wir Ihnen Lizenzero aktiv empfehlen.

 

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Welche Verpackungsmaterialien sind lizenzierungspflichtig?

Die Pflicht zur Verpackungslizenzierung greift schon ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung – Mindestmengen sind dem VerpackG also fremd. Es fordert die Lizenzierung aller Verkaufsverpackungen ein. Das sind Verpackungen, die typischerweise an den privaten Endverbraucher vertrieben werden und dort als Abfall anfallen. Hierzu zählen Versand-, Produkt- wie auch Serviceverpackungen, unabhängig vom Material.

Im Onlinehandel ist zudem zu beachten, dass auch Packhilfsmittel wie Etiketten oder Klebeband sowie Polster- und Füllmaterial wie Verpackungschips, Folien oder Packpapier ohne Einschränkung mit zur Verpackung gezählt werden und somit ebenfalls lizenzierungspflichtig sind.

 

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Was passiert bei einem Verstoß gegen die Gesetzesvorgaben?

Wenn Sie falsche Mengen melden oder Ihrer Beteiligungs- und/oder Registrierungspflicht grundsätzlich nicht nachkommen, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro, Verkaufsverboten sowie Abmahnungen geahndet werden kann. Da die Registerdatenbank der Zentralen Stelle Verpackungsregister öffentlich einsehbar ist, genießt das Gesetz und dessen Befolgung eine gewisse Transparenz. Hieraus resultierten in den vergangenen Wochen bereits einige wettbewerbsrechtlich motivierte Abmahnungen.

 

Stellen Sie Ihr Unternehmen in wenigen Schritten gesetzeskonform auf

Wer seine Verpackungen als Betroffener bislang nicht gesetzeskonform entpflichtet, sollte dies umgehend tun, um Sanktionen zu vermeiden. Befolgen Sie hierzu einfach diese drei Schritte:

1 - REGISTRIEREN

Registrieren Sie sich über die Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Registerdatenbank LUCID  unter Angabe Ihrer relevanten Unternehmensdaten.

2 - LIZENZIEREN

Beteiligen Sie Ihre Verpackungen durch den Klick auf den nachfolgenden Button über Lizenzero beim Dualen System Interseroh. Eine Anleitung finden Sie ebenfalls nach dem Klick. Geben Sie hier zudem die Registrierungsnummer der Zentralen Stelle an, die Sie im ersten Schritte erhalten haben.

3 - DATEN MELDEN

Geben Sie – wiederum bei der Zentralen Stelle in LUCID – sowohl Interseroh als Ihr duales System als auch die konkret lizenzierte Verpackungsmenge an. Fertig!

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